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   LSG Nordrhein-Westfalen, 26.10.1999 - L 15 U 97/99   

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https://dejure.org/1999,6663
LSG Nordrhein-Westfalen, 26.10.1999 - L 15 U 97/99 (https://dejure.org/1999,6663)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 26.10.1999 - L 15 U 97/99 (https://dejure.org/1999,6663)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 26. Oktober 1999 - L 15 U 97/99 (https://dejure.org/1999,6663)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Unfallversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entschädigungsleistungen der gesetzlichen Unfallversicherung bei Arbeitsunfall Fahrt vom "dritten Ort" zur Arbeitsstätte trotz längerer Wegstrecke / größerer Entfernung; Versicherungsschutz für Wegeunfall; Erhöhtes Wegeunfallrisiko Abgrenzung zu Erholungsfahrten

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 30.10.1964 - 2 RU 157/63

    Entschädigungsanspruch aufgrund Verkehrsunfall mit Fahrrad auf dem Weg zur Arbeit

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.10.1999 - L 15 U 97/99
    Infolgedessen muß der Hinweg weder von der Wohnung aus angetreten werden noch der Rückweg in der Wohnung enden (ständige Rechtsprechung des BSG, s. BSGE 1, 171, 172; 22, 60, 61 = SozR Nr. 54 zu § 543 RVO a. F.; BSGE 32, 38, 41 = SozR Nr. 10 zu § 550 RVO; BSG SozR 2200 § 550 Nr. 78; BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 10).

    Das BSG hat wiederholt darauf hingewiesen, daß dies, vorbehaltlich der Lage des Einzelfalls, vor allem für Wege mit ungewöhnlichen Entfernungen, insbesondere bei Erholungsfahrten in eine andere Ortschaft und von dort unmittelbar zu rück zur Arbeitsstätte anzunehmen sein wird (BSGE 22, 60, 62; 62, 113, 117).

  • BSG, 27.08.1987 - 2 RU 70/85

    Versicherungsschutz - Weg - Ärztliche Behandlung - Arbeitsaufnahme - Ort der

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.10.1999 - L 15 U 97/99
    Ausschlaggebend ist vielmehr, ob der nicht zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zurückgelegte Weg sich unter Berücksichtigung aller Umstände von dem üblichen Weg nach und von der Arbeitsstätte so erheblich unterscheidet, daß er nicht von dem Vorhaben des Versicherten geprägt ist, sich zur Arbeit zu begeben oder von dieser zurückzukehren (BSGE 62, 113, 117; BSG SozR 2200 § 550 Nr. 78).

    Das BSG hat wiederholt darauf hingewiesen, daß dies, vorbehaltlich der Lage des Einzelfalls, vor allem für Wege mit ungewöhnlichen Entfernungen, insbesondere bei Erholungsfahrten in eine andere Ortschaft und von dort unmittelbar zu rück zur Arbeitsstätte anzunehmen sein wird (BSGE 22, 60, 62; 62, 113, 117).

  • BSG, 18.10.1994 - 2 RU 31/93

    Ort der Tätigkeit - Familiäre Verhältnisse - Unterschiedliche Aufenthaltsorte -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.10.1999 - L 15 U 97/99
    Infolgedessen muß der Hinweg weder von der Wohnung aus angetreten werden noch der Rückweg in der Wohnung enden (ständige Rechtsprechung des BSG, s. BSGE 1, 171, 172; 22, 60, 61 = SozR Nr. 54 zu § 543 RVO a. F.; BSGE 32, 38, 41 = SozR Nr. 10 zu § 550 RVO; BSG SozR 2200 § 550 Nr. 78; BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 10).

    Entscheidend für den Versicherungsschutz nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 SGB VII ist, ob der Weg zur Arbeitsstätte rechtlich wesentlich von dem Vorhaben des Versicherten geprägt ist, seine versicherte Tätigkeit am Ort der Tätigkeit aufzunehmen (BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 10).

  • BSG, 23.10.1970 - 2 RU 6/69

    Anspruch auf Kinderzuschlag - Anspruch beider Ehegatten - Ehegatte im

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.10.1999 - L 15 U 97/99
    Infolgedessen muß der Hinweg weder von der Wohnung aus angetreten werden noch der Rückweg in der Wohnung enden (ständige Rechtsprechung des BSG, s. BSGE 1, 171, 172; 22, 60, 61 = SozR Nr. 54 zu § 543 RVO a. F.; BSGE 32, 38, 41 = SozR Nr. 10 zu § 550 RVO; BSG SozR 2200 § 550 Nr. 78; BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 10).

    Dem Versicherungsschutz des Klägers steht schließlich auch nicht die Rechtsprechung des BSG entgegen, nach der eine andere Stelle als die Wohnung dann nicht den zweiten Grenzpunkt des Weges bildet, wenn der Versicherte von dort aus nur den Rückweg von einer Verrichtung, die nicht im inneren Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit stand, zum Ort der Tätigkeit antritt (vgl. BSGE 1, 171, 173; 32, 38, 41; BSG SozR 2200 § 550 Nr. 68).

  • BSG, 11.10.1973 - 2 RU 1/73
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.10.1999 - L 15 U 97/99
    Auch das BSG hat in seinem Urteil vom 11.10.1973 (2 RU 1/73) den Versicherungsschutz nicht schon allein deshalb verneint, weil die Wohnung der Verletzten 2 km, der Ort, von dem aus sie am Unfalltag den Weg zu ihrer Arbeitsstätte antrat, dagegen 22 km von dieser entfernt lag.
  • BSG, 30.07.1971 - 2 RU 229/68
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.10.1999 - L 15 U 97/99
    Das BSG hat es viel mehr auch als bedeutsam angesehen, daß die Verletzte auf dem Weg von einem Urlaub zur Arbeitsstätte verunglückte (vgl. auch BSG, Urteil vom 30.07.1971 - 2 RU 229/68 - zur Fahrt von einem Urlaub in Lübeck zur Aufnahme der Arbeit in Hamburg).
  • BSG, 27.08.1987 - 2 RU 15/87

    Versicherungsschutz bei Wegeunfall - Abgrenzung - Arbeitsaufnahme - Vorhaben des

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.10.1999 - L 15 U 97/99
    Vor allem ist auch eine Begrenzung allein nach einem bestimmten Vielfachen der regelmäßig vom häuslichen Bereich zum Ort der Tätigkeit zurückgelegten Wegstrecke kein geeignetes Kriterium, weil es den nahe zum Ort der Tätigkeit wohnenden und in der Regel nur ein geringes Wegeunfallrisiko tragenden Versicherten unfallversicherungsrechtlich nicht vertretbar benachteiligen würde gegenüber dem weit von dem Ort der Tätigkeit wohnhaften Versicherten, der schon in der Regel ein wesentlich höheres Wegeunfallrisiko trägt und dann außerdem einen um ein entsprechend Vielfaches weiteren dritten Ort als Grenzpunkt des Weges nach und von dem Ort der Tätigkeit wählen dürfte (BSG, Urteile vom 27.08.1987 - 2 RU 15/87 - und 27.07.1989 - 2 RU 10/89 -).
  • BSG, 04.12.1991 - 2 RU 15/91

    Einordnung eines Unfalls als Arbeitsunfall - Entschädigung wegen eines

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.10.1999 - L 15 U 97/99
    Dieses Ergebnis steht auch nicht im Widerspruch zu dem von der Beklagten herangezogenen Urteil des BSG vom 04.12.1991 (2 RU 15/91), in dem der Versicherungsschutz eines Busfahrers auf einer Fahrt von einem Übernachtungsbesuch bei seiner Braut zur Ausgangshaltestelle verneint wurde.
  • BSG, 27.07.1989 - 2 RU 10/89
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.10.1999 - L 15 U 97/99
    Vor allem ist auch eine Begrenzung allein nach einem bestimmten Vielfachen der regelmäßig vom häuslichen Bereich zum Ort der Tätigkeit zurückgelegten Wegstrecke kein geeignetes Kriterium, weil es den nahe zum Ort der Tätigkeit wohnenden und in der Regel nur ein geringes Wegeunfallrisiko tragenden Versicherten unfallversicherungsrechtlich nicht vertretbar benachteiligen würde gegenüber dem weit von dem Ort der Tätigkeit wohnhaften Versicherten, der schon in der Regel ein wesentlich höheres Wegeunfallrisiko trägt und dann außerdem einen um ein entsprechend Vielfaches weiteren dritten Ort als Grenzpunkt des Weges nach und von dem Ort der Tätigkeit wählen dürfte (BSG, Urteile vom 27.08.1987 - 2 RU 15/87 - und 27.07.1989 - 2 RU 10/89 -).
  • BSG, 22.11.1984 - 2 RU 50/83

    Versicherte Tätigkeit - Blutspenden - Arbeitsunfall - Weg - AndereTätigkeit -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.10.1999 - L 15 U 97/99
    Dem Versicherungsschutz des Klägers steht schließlich auch nicht die Rechtsprechung des BSG entgegen, nach der eine andere Stelle als die Wohnung dann nicht den zweiten Grenzpunkt des Weges bildet, wenn der Versicherte von dort aus nur den Rückweg von einer Verrichtung, die nicht im inneren Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit stand, zum Ort der Tätigkeit antritt (vgl. BSGE 1, 171, 173; 32, 38, 41; BSG SozR 2200 § 550 Nr. 68).
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